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    12. Aug. 2020
    Köln (mhe). Für manche kommt der Schulbeginn in diesem Spätsommer so überraschend wie am Jahresende das Weihnachtsfest: Kurzfristig hat die Schulministerin Yvonne Gebauer im Vorfeld des Ferienendes in Nordrhein-Westfalen eine Maskenpflicht auch für die gut 2,5 Millionen Schüler in allen Unterrichtsstunden des Landes verhängt, zunächst begrenzt bis Ende August. Derweil fühlen sich nach Monaten der Vorbereitung viele Schule von der geplanten Wiederaufnahme des Regelunterrichts noch immer schlicht überfordert. Wie weit kann überhaupt eine Rückkehr zur Normalität gelingen? Können Mindestabstände von 1,5 Metern für über 30 Schüler in einem gewöhnlichen Klassenraum garantiert werden? Oftmals scheint schon das nicht zu gelingen. Dann bleibt als Schutz nur noch die Maskenpflicht.
    10. Aug. 2020
    Köln/Düsseldorf (mhe). Zwei Jahrzehnte leitete Prof. Dr. med. Reinhard Griebenow den Fortbildungsausschuss der Nordrheinischen Akademie, nun nahm er Abschied. Prof. Dr. med. Reinhard Griebenow entwickelte Kriterien für transparente ärztliche Fortbildungen, ein hochstehendes, unabhängiges Fortbildungsangebot sowie die Fortbildungskongresse auf Norderney mit über 700 Teilnehmern im Jahr. Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein wählte nun Prof. Dr. med. Gisbert Knichwitz zu seinem Nachfolger. „Das ewige Lernen ist unserem Beruf mitgegeben. Da sich unser medizinisches Wissen alle zwei Jahre verdoppelt, wissen wir, dass Fortbildung zu unserem Leben gehört“, sagte Knichwitz.
    06. Aug. 2020
    Die Sommerferien sind nun bald vorüber und ich hoffe sehr, dass viele Kolleginnen und Kollegen die nötige Erholung im Urlaub wirklich gefunden haben, trotz des Tragens von MNS-Masken und der Distanz. Denn, wie zu erwarten, haben Erkrankungen sich keine Sommerpause genommen, auch nicht Covid-19. Die Öffentlichkeit treibt die Frage an, gibt es eine sogenannte 2. Welle oder nicht? Ist diese Frage wirklich wichtig? Das Virus macht nun das, was wir erwarten durften. Es breitet sich in der Bevölkerung aus. Wie schnell und wie langsam, das können alle durch ihr Verhalten mitentscheiden. Aber eins ist sicher: Wir als Ärzte wissen, wir werden dauerhaft Corona-Erkrankte Patienten behandeln müssen. Wichtig ist allerdings, dass weltweit aber auch in Deutschland die Gesundheitsberufe sich deutlich häufig infizieren als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das liegt in der Natur der Sache, gibt uns aber das Recht bzw. sogar die Pflicht besondere Maßnahmen zu fordern.
    05. Aug. 2020
    Mainz. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung mit den ärztlichen Institutionen im Land den Dialog vertieft, um rasch ein gemeinsames Konzept für die Umsetzung der Bundes-Rechtsverordnung zur Corona-Testung von Reiserückkehrern zu entwickeln. Zudem hat das Land angekündigt, ergänzende Angebote zur Testung von Reiserückkehrern aufzubauen. „Wir freuen uns sehr darüber“, erklärte Ärztekammer-Präsident Dr. med. Günther Matheis und die Hausärzte-Vorsitzende Dr. med. Barbara Römer: „Gemeinsam werden wir eine hilfreiche Strategie finden, um die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiterhin gut zu versorgen.“
    03. Aug. 2020
    Mainz. Vor allem Hausärztinnen und Hausärzte sollen nun die Reiserückkehrer aus dem Ausland auf SARS-CoV-2 testen. Dies sieht die in Kraft getretene Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sieht dies kritisch, erklärt deren Präsident Dr. med. Günther Matheis. Zwar seien Testungen der Reiserückkehrer sinnvoll, doch für die hausärztlichen Praxen sei dies so nicht leistbar. Die Rechtsverordnung sieht vor, dass Reisende innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Rückkehr auch in die Arztpraxen gehen sollen, um sich testen zu lassen.
    31. Jul. 2020
    Pressemitteilung
    Köln/Bonn (mhe). Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz verleiht sein 11. Gütesiegel für „Gute Weiterbildung im Krankenhaus“ an die GFO Kliniken Bonn. Ausgezeichnet wurde am vorigen Freitag die Abteilung für Innere Medizin/Gastroenterologie der Betriebsstätte St. Josef für die vorbildliche Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zu Fachärzten. Für Privatdozentin Dr. med. Birgit Terjung, Chefärztin der ausgezeichneten Abteilung und Ärztliche Direktorin der GFO Kliniken Bonn, ist die ärztliche Weiterbildung eine Herzensangelegenheit. „Wir haben in dieser Fachabteilung die ärztliche Weiterbildung genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist, dass hier in Bonn die Assistenzärzte eine sehr gut und vorbildliche Weiterbildung erhalten, was leider immer noch nicht in jedem Krankenhaus hierzulande selbstverständlich ist“, erklärten Michael Krakau, 2. Stellvertretender Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP, und Dr. med. Thorsten Hornung (MB-Vorstandsmitglied) anlässlich der Übergabe der Auszeichnung. Aktuell erhält von allen Bewerbern nur jede dritte Klinik das MB-Gütesiegel für „Gute Weiterbildung im Krankenhaus“.
    27. Jul. 2020
    Köln (mhe). Der Marburger Bund NRW/RLP bieten in den nächsten Wochen vier Live-Videokonferenzen in Rheinland-Pfalz an, in denen wir Ärztinnen und Ärzte in den Regionen über ausgewählte Themen informieren werden. Wer an den Videokonferenzen teilnehmen möchte, meldet sich bitte per E-Mail unter „info@marburger-bund.net“ an. Dann erhält jeder Interessent die nötigen Zugangsdaten.
    21. Jul. 2020
    Seit dem ersten Auftreten des Corona-Virus wurden in Rheinland-Pfalz bisher insgesamt über 7.318 SARS-CoV-2 Fälle bestätigt. Jeder Landkreis und jede Stadt sind betroffen. 238 infizierte Rheinland-Pfälzer starben. 6.815 Fälle sind bereits genesen. Aktuell sind noch 265 Menschen im Land mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 20. Juli 2020). Jeder einzelne Covid-19-Fall ist für die 52 im Öffentlichen Gesundheitsdienst in RLP beschäftigten Ärztinnen und Ärzte eine enorme zusätzliche Herausforderung, denn ohnehin haben sich die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den letzten Jahrzehnten schon gewandelt. Sie sind umfangreicher und vielfältiger geworden. Seit März verlangt die neu aufgetretene Corona-Pandemie den ÖGD-Mitarbeitern alles ab.
    20. Jul. 2020
    Koblenz (mhe). Das Oberlandesgericht Koblenz hat Mitte Juli entschieden, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) am 16. Oktober 2013 durch den damaligen Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes wirksam war (Az.: 10 U 1133/16). Dem Geschäftsführer waren vielfältige Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Lasten des MDK und zu seinen eigenen Gunsten vorgeworfen worden. Das OLG bemerkte, dass sich die Verstöße „wie ein roter Faden“ durch die Tätigkeit des ehemaligen Geschäftsführers zögen. Statt der erhofften Nachzahlung seines Gehaltes muss der einstige MDK-Geschäftsführer Geld zurückzahlen und sein Diensthandy und -wagen herausgeben.
    16. Jul. 2020
    Wenn Krankenkassen die Abrechnung von Krankenhäusern prüfen und die Prüfung nicht zu einer Beanstandung führt, müssen die Krankenkassen den Krankenhäusern eine Aufwandspauschale zahlen. Erstmals mit Urteil vom 1. Juni 2014 (Aktenzeichen B 1 KR 29/13 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass das nicht für Prüfungen gilt, die lediglich die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung betreffen. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht beanstandet. Die Krankenhäuser haben diese Art von Aufwandspauschalen somit zu Unrecht erlangt und müssen diese den Krankenkassen grundsätzlich wieder erstatten. Hinsichtlich der vor dem 1. Januar 2015 gezahlten Aufwandspauschalen können sich Krankenhäuser jedoch auf Vertrauensschutz berufen. Dies hat der 1. Senat heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 15/19 R).