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    29. Sep. 2020
    Mainz. Mit der geplanten Änderung des Heilberufsgesetzes, die eine Verschiebung der Kammerwahl aller Heilberufskammern in Rheinland-Pfalz bis ins nächste Jahr ermöglichen soll, ist die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz in keiner Weise einverstanden. Zur Gesetzesänderung gibt es morgen eine Anhörung im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie des Landtags Rheinland-Pfalz. Der Vorstoß zur Gesetzesänderung „ist im Alleingang der Pflegekammer Rheinland-Pfalz erfolgt“, erklärt Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis.
    28. Sep. 2020
    Köln (mhe). Dass Norddeutsche durchaus auch kölschen Humor verstehen und ihn sogar teilen können, belegte eindrucksvoll unser dritter Referent, Prof. Dr. med. Henrik Herrmann – Präsident der Landesärztekammer Schleswig-Holstein und Mitglied im MB-Bundesvorstand. Herrmann orientierte sich in seinem plakativen Vortrag an den Kölschen Geboten: Et es wie et es. Siehe den Tatsachen ins Auge. Erinnern wir uns an die Eingangsfrage: Ist eine Krankenhausplanung mit dem DRG-Abrechnungssystem vereinbar? „Ich könnte die Frage ganz schnell und einfach beantworten. Nein, überhaupt nicht!“, betonte Henrik Herrmann gleich zu Beginn. Er erläuterte das am 17. September vorgelegte Positionspapier des Marburger Bundes und kritisierte die fortschreitende Ökonomisierung des Gesundheitswesens.
    28. Sep. 2020
    Köln (mhe). „Die Krankenkassen sind nicht für die Krankenhausplanung zuständig. Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge“, bemerkte klarstellend unser zweiter Referent, Tom Ackermann – Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest. „Und Kliniken müssen auch als Arbeitgeber funktionieren können“, bekannte Ackermann. Und gleich noch ein drittes und noch nicht letztes klares Bekenntnis: „Kliniken müssen über den Bedarf ausgerichtet werden. Und der Bedarf ist zu definieren“, sagte Ackermann. Eine wirtschaftliche Sicherung sei dabei immer notwendig, um eine bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Es gibt für beides Antworten.“
    28. Sep. 2020
    Köln (mhe). Den ersten Aufschlag bei unserer Hauptversammlung machte Ingo Morell, Kaufmann und 1. Vizepräsident der Krankenhausgesellschaft NW (KGNW) und zugleich Geschäftsführer der Gesellschaft der Franziskanerinnen Olpe. „Ich soll hier über etwas reden, über das ich gar nicht reden darf“, bekannte sich Morell eingangs zum vereinbarten Stillschweigen in der aktuellen Krankenhausplanung in NRW. „Wir haben zwar den Krankenhausplan 2015 noch gar nicht abgearbeitet, planen aber schon wieder die Krankenhauslandschaft in NRW neu“, bemängelte Ingo Morell. Das fast 900-seitige Gutachten der Landesregierung und die Studie der Bertelsmann-Stiftung hätten den offiziellen Anfang des öffentlichen Diskurses gemacht. Der in der Bertelsmann-Studie geforderte massive Abbau von Kliniken habe eine lebhafte Debatte erzeugt.
    27. Sep. 2020
    Köln (mhe). Es geschieht nicht oft, dass ein Vorsitzender einer großen Krankenkasse, der Geschäftsführer einer Klinikkette und zwei Kammerpräsidenten in weiten Teilen bei einem Themenkomplex einer Meinung sind. Bei der Analyse des „Reformbedarfs der Krankenhausfinanzierung“ und den Grundfragen zur „Krankenhausplanung“ zeigten sich die drei Referenten unserer Hauptversammlung weitgehend einig. Lösungen für die komplexe Thematik hatten zwei aber nach eigenen Worten nicht parat. Fragen hinterließen sie viele. Antworten gaben sie nicht immer. Aber viele Ideen sprudelten.
    27. Sep. 2020
    Köln (mhe). „Seit unserer letzten Hauptversammlung blicken wir zurück auf ein außergewöhnliches Jahr, das wir uns alle so wohl zuvor nicht haben vorstellen können. An dieser Stelle nur so viel: Wir leben in einer neuen Normalität. Wir müssen akzeptieren und auch immer wieder neu lernen, dass wir mit Keimen und Infektionen leben.“ Mit diesen Worten eröffnete unser MB-Vorsitzender Dr. med. Hans-Albert Gehle die diesjährige Hauptversammlung in Köln. Eine Hauptversammlung, die es so in den vergangenen sieben Jahrzehnten so noch nicht gegeben hat. Gut 100 Delegierte, die in den 26 Bezirken in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gewählt worden waren, trafen sich unter besonderen Hygieneschutzbedingungen in einem großen Veranstaltungssaal eines Kölner Hotels – mit 1,50 Metern Mindestabstand in den Sitzreihen, einem Mundschutz im Verlauf der gesamten Veranstaltung und reichlich Desinfektionsmittel zur Hand. Man diskutierte intensiv, hielt aber Abstand.
    24. Sep. 2020
    Münster/Dortmund. Die Ärzteschaft in Westfalen-Lippe setzt für eine Erhöhung der Grippe-Impfquote ein – insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Herbst ein Zusammentreffen der zweiten Corona-Welle mit der jährlichen Grippe-Welle zu erwarten ist. Die Ausdehnung der Grippeschutzimpfung auf die gesamte Bevölkerung jedoch lehnen die Ärztekammer (ÄKWL) und die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL) in Westfalen-Lippe ab. „Wir müssen bei der Grippeschutzimpfung vorrangig die Bevölkerungsgruppen ins Auge fassen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza oder von Covid-19 haben“, sagt Ärztekammer-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle. Dies seien etwa Bewohner von Senioren-, Alters- und Pflegeheimen, chronisch Kranke, Schwangere oder auch beruflich besonders Exponierte wie Ärzte, Pfleger und medizinisches Personal.
    24. Sep. 2020
    Bonn/Köln (mhe). Das in Bonn ansässige Bundeskartellamt hat die Übernahme von drei Malteser Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen durch den größten deutschen privaten Klinikkonzern Helios (Fresenius) genehmigt. Die betroffenen drei Malteser-Kliniken sind das Krankenhaus St. Anna, das St. Johannes-Stift in Duisburg sowie das St. Josefshospital in Krefeld-Uerdingen. Damit sind nun alle ehemaligen fünf Malteserkliniken in NRW verkauft worden.
    22. Sep. 2020
    Köln (rhl). Am 7. März 2020 einigten sich der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen 7. Änderungs-Tarifvertrag. Dieser gilt auch für Arbeitsverträge, die zu diesem Zeitpunkt beendet worden sind. Die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 7. März 2020 aus dem Landesdienst ausgeschiedenen Ärztinnen und Ärzte haben eine wichtige Ausschlussfrist zu beachten: Für Arbeitsverhältnisse, die spätestens bis zum Ablauf des 7. März 2020 beendet worden sind, müssen Ansprüche aus diesem Änderungstarifvertrag bis zum 30. September 2020 gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Das ist hinsichtlich folgender Ansprüche erforderlich:
    22. Sep. 2020
    Mainz. Die von Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler angekündigten zusätzlichen 200 Millionen Euro Fördermittel für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz werden von der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP) ausdrücklich begrüßt. „Besonders erfreulich ist die Aussage der Gesundheitsministerin, dass bei den Krankenhäusern kein Eigenanteil verbleibt, die Investitionen damit vom Land in voller Höhe kofinanziert werden“, betonte der Geschäftsführer der KGRP, Andreas Wermter.