Köln. Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz begrüßt das gestrige Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das der Caritas und Diakonie in der Bundesrepublik untersagt, von jedem Bewerber die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche zu verlangen. „Dieses Grundsatzurteil hat eine hohe Symbolkraft. Es dürfte weitreichende Folgen auch für die Ausschreibungen von Arztstellen in den gut 700 Krankenhäusern in Deutschland haben, die sich in kirchlicher Trägerschaft befinden. Ärztinnen und Ärzte in kirchlichen Krankenhäusern dürfen nicht weniger Rechte haben als ihre Kollegen an kommunalen Kliniken“, kommentiert Dr. med. Hans-Albert Gehle, erster Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP.