Unmittelbar nachdem die neue Bundes-Testverordnung mit den Anspruchs- und Abrechnungsgrundlagen für die kostenlosen Bürgertestungen veröffentlicht wurde, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium mit einer Landesverordnung den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Teststruktur in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Die neue Coronateststrukturverordnung (CoronaTeststrukturVO) regelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte den Aufbau der Angebotsstruktur und die Beauftragung weiterer Teststellen koordinieren. Diese können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter (z.B. Drogerien), die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, sein.