Mainz. Krankenhäuser, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patienten behandeln, können Versorgungsaufschläge für deren Behandlung beantragen. Mit dem 16. Februar erfolgte jetzt eine fünfte Auszahlung, dieses Mal in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen dienen dazu, dass Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich dafür erhalten, dass sie wieder Betten für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Personen freihalten, erläutert Gesundheitsminister Hoch. So werde die Liquidität der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie erhalten und Erlösausfälle ausgeglichen.