• Länderpolitik

    13. Jul. 2020
    Düsseldorf/Münster. Auf einem neuen Internetportal „Freiwilligenregister des Landes NRW“ können sich Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen – Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Medizinische Fachangestellte, aber auch Angehörige anderer Gesundheitsfachberufe sowie Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen – auf freiwilliger Basis registrieren, um im Kampf gegen das Virus ihre Unterstützung zu bekunden. Im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Freiwilligenregister durch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe unter https://www.freiwilligenregister-nrw.de geführt.
    29. Apr. 2020
    Mainz. „Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser haben sich in den vergangenen Wochen in enger Abstimmung mit der Landesregierung sehr gut auf die Behandlung einer größeren Zahl von Covid-19-Patienten vorbereitet“, sagte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Dazu wurden die Beatmungskapazitäten sowie die Zahl der Pflegekräfte, die auf Intensivstationen tätig werden dürfen, deutlich erhöht und planbare Eingriffe, soweit medizinisch vertretbar, zurückgestellt. Die Krankenhäuser haben damit die Vereinbarungen, die sie mit der Landesregierung im Rahmen einer Gemeinsamen Erklärung am 16. März getroffen haben und im Rahmen einer Landesverordnung vom 23. März erlassen wurden, konsequent umgesetzt.
    28. Apr. 2020
    Düsseldorf. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem Sofortprogramm für bessere Mobilität des Klinikpersonals in NRW hat das Land die Ausweitung dieses Angebotes beschlossen: Zusätzlich zu der bislang veranschlagten eine Million Euro haben Kabinett und Haushaltsauschuss weitere vier Millionen Euro bewilligt. Mit der Erhöhung der Mittel wird auch der Berechtigtenkreis erweitert: Künftig können Beschäftigte aller Plankrankenhäuser – also neben Akutkrankenhäusern auch Psychiatrien – und Dialysezentren sowie sonstigen Kliniken, die akut Infizierte behandeln, das Angebot nutzen. Darüber hinaus sind Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Bisher standen kostenfreie Mietfahrzeuge für Klinikpersonal in Akutkrankenhäusern zur Verfügung, in denen Corona-Patienten behandelt werden. Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2020.
    20. Apr. 2020
    Düsseldorf (mhe). Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vereinfacht ausländischen Ärztinnen und Ärzte den Zugang zur Berufserlaubnis, um in der Corona-Pandemie zusätzliches ärztliches Personal zu gewinnen und so das Krankenhauspersonal zu entlasten. „Die Infektionszahlen erfordern von uns entschlossenes Handeln - unbürokratisch, pragmatisch und schnell – um den außergewöhnlichen Belastungen der Krankenhäuser entgegenzuwirken“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Durch den erleichterten Zugang zur Berufserlaubnis für ausländische Mediziner verbessern wir die Personalaussituation in den Kliniken unseres Landes und stellen den geregelten Betrieb der Häuser sicher.“
    19. Apr. 2020
    Durch die Corona-Pandemie ist der gesellschaftliche Bedarf an qualifizierten medizinischen Fachkräften wieder mehr in den Blick gerückt und damit auch die Ausbildung und Förderung der akademischen medizinischen Nachwuchskräfte. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, studierten im Wintersemester 2019/20 in Rheinland-Pfalz rund 3.000 junge Menschen Medizin und 1.400 Gesundheits- bzw. Pflegewissenschaften, darunter 42 Epidemiologie.
    09. Apr. 2020
    Düsseldorf. Angesichts des massiven Protestes der Opposition, Ärzteschaft und der verfassungsrechtlichen Bedenken von Staatsrechtlern haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag am gestrigen Abend auf eine Neufassung des Pandemiegesetzes verständigt, dem alle demokratischen Fraktionen im Landtag NRW zustimmen können. Mit dem heute zur Abstimmung vorlegten Gesetzentwurf werden die von Sachverständigen geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt. Die ursprünglich vorgesehene Zwangsverpflichtung von Ärzten ist vom Tisch. Das Epidemie-Gesetz NRW ist zudem befristet und die Feststellung der epidemischen Lage trifft das Parlament, nicht der Gesundheitsminister. Dies entspricht inhaltlich unserer MB-Stellungnahme in der Anhörung im Landtag am Montag.
    07. Apr. 2020
    Düsseldorf. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen ist der Beginn der Vorlesungszeit an den nordrhein-westfälischen Hochschulen bereits Mitte März auf den 20. April verschoben worden. Da im Moment nicht feststeht, ob die derzeit geltenden kontaktreduzierenden Maßnahmen am 20. April auslaufen können oder ob und in welcher Form sie eventuell fortgesetzt werden müssen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit den Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie der Kunst- und Musikhochschulen vereinbart, das aktuelle Sommersemester ab dem 20. April zunächst als „Online-Semester“ zu beginnen.
    02. Apr. 2020
    Düsseldorf (mhe). Die Landesregierung plant in ihrem Gesetz zur Corana-Pandemie die Amtszeit derjenigen Personalvertretungen in NRW um ein Jahr zu verlängern, deren Amtszeit sonst am 30. Juni 2020 enden würden (Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie, Landtags-Drucks. 17/8920 v. 28. März 2020, Art. 15 des Gesetzentwurfes, S. 51f.). Hierzu wird das Landespersonalrätegesetz NRW entsprechend modifiziert. Bis zur Neuwahl der Personalvertretungen sind Beschlüsse der Personalräte auch im Umlaufverfahren und elektronisch möglich.
    31. Mär. 2020
    Pressemitteilung
    Köln. Der Marburger Bund NRW-RLP warnt vor unverhältnismäßigen und untauglichen gesetzlichen Eingriffen in das Gesundheitswesen im Zuge der Corona-Pandemie. In dem für Morgen geplanten epidemiologischen Gesetz des Landes NRW sollen bei „einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ Krankenhäuser zur Schaffung von Behandlungskapazitäten gezwungen und im „Falle des Personalmangels“ Ärzte und Pflegekräfte verpflichtet werden, gegen die Epidemie zu kämpfen. „Das Gesetz könnte schon ab Morgen sofort in Kraft treten. Eine Befristung oder Überprüfung der Notwendigkeit des Gesetzes - etwa in sechs Monaten - ist noch nicht mal vorgesehen. Angesichts solcher politischen Absichten stellt sich uns Ärztinnen und Ärzten wirklich die Sinnfrage“, kritisiert Michael Krakau, 1. stellvertretender Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP. "Eine Zwangsverpflichtung ist nicht nötig, da Ärztinnen und Ärzte eine überwältigende Bereitschaft zeigen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen."
    28. Mär. 2020
    Köln/Düsseldorf. Menschen, die in Kliniken arbeiten, müssen weiter mobil bleiben und zur Arbeit kommen. Deswegen stellt das Land Nordrhein-Westfalen für alle Beschäftigten in Akutkrankenhäusern, in denen Corona-Patienten behandelt werden, kostenfrei Mietfahrzeuge zur Verfügung. Im Rahmen eines Sonderprogramms stehen dafür eine Million Euro zur Verfügung.