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    03. Aug. 2020
    Mainz. Vor allem Hausärztinnen und Hausärzte sollen nun die Reiserückkehrer aus dem Ausland auf SARS-CoV-2 testen. Dies sieht die in Kraft getretene Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sieht dies kritisch, erklärt deren Präsident Dr. med. Günther Matheis. Zwar seien Testungen der Reiserückkehrer sinnvoll, doch für die hausärztlichen Praxen sei dies so nicht leistbar. Die Rechtsverordnung sieht vor, dass Reisende innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Rückkehr auch in die Arztpraxen gehen sollen, um sich testen zu lassen.
    31. Jul. 2020
    Pressemitteilung
    Köln/Bonn (mhe). Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz verleiht sein 11. Gütesiegel für „Gute Weiterbildung im Krankenhaus“ an die GFO Kliniken Bonn. Ausgezeichnet wurde am vorigen Freitag die Abteilung für Innere Medizin/Gastroenterologie der Betriebsstätte St. Josef für die vorbildliche Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zu Fachärzten. Für Privatdozentin Dr. med. Birgit Terjung, Chefärztin der ausgezeichneten Abteilung und Ärztliche Direktorin der GFO Kliniken Bonn, ist die ärztliche Weiterbildung eine Herzensangelegenheit. „Wir haben in dieser Fachabteilung die ärztliche Weiterbildung genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist, dass hier in Bonn die Assistenzärzte eine sehr gut und vorbildliche Weiterbildung erhalten, was leider immer noch nicht in jedem Krankenhaus hierzulande selbstverständlich ist“, erklärten Michael Krakau, 2. Stellvertretender Vorsitzender des Marburger Bundes NRW/RLP, und Dr. med. Thorsten Hornung (MB-Vorstandsmitglied) anlässlich der Übergabe der Auszeichnung. Aktuell erhält von allen Bewerbern nur jede dritte Klinik das MB-Gütesiegel für „Gute Weiterbildung im Krankenhaus“.
    27. Jul. 2020
    Köln (mhe). Der Marburger Bund NRW/RLP bieten in den nächsten Wochen vier Live-Videokonferenzen in Rheinland-Pfalz an, in denen wir Ärztinnen und Ärzte in den Regionen über ausgewählte Themen informieren werden. Wer an den Videokonferenzen teilnehmen möchte, meldet sich bitte per E-Mail unter „info@marburger-bund.net“ an. Dann erhält jeder Interessent die nötigen Zugangsdaten.
    21. Jul. 2020
    Seit dem ersten Auftreten des Corona-Virus wurden in Rheinland-Pfalz bisher insgesamt über 7.318 SARS-CoV-2 Fälle bestätigt. Jeder Landkreis und jede Stadt sind betroffen. 238 infizierte Rheinland-Pfälzer starben. 6.815 Fälle sind bereits genesen. Aktuell sind noch 265 Menschen im Land mit dem Coronavirus infiziert (Stand: 20. Juli 2020). Jeder einzelne Covid-19-Fall ist für die 52 im Öffentlichen Gesundheitsdienst in RLP beschäftigten Ärztinnen und Ärzte eine enorme zusätzliche Herausforderung, denn ohnehin haben sich die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den letzten Jahrzehnten schon gewandelt. Sie sind umfangreicher und vielfältiger geworden. Seit März verlangt die neu aufgetretene Corona-Pandemie den ÖGD-Mitarbeitern alles ab.
    20. Jul. 2020
    Koblenz (mhe). Das Oberlandesgericht Koblenz hat Mitte Juli entschieden, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) am 16. Oktober 2013 durch den damaligen Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes wirksam war (Az.: 10 U 1133/16). Dem Geschäftsführer waren vielfältige Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Lasten des MDK und zu seinen eigenen Gunsten vorgeworfen worden. Das OLG bemerkte, dass sich die Verstöße „wie ein roter Faden“ durch die Tätigkeit des ehemaligen Geschäftsführers zögen. Statt der erhofften Nachzahlung seines Gehaltes muss der einstige MDK-Geschäftsführer Geld zurückzahlen und sein Diensthandy und -wagen herausgeben.
    16. Jul. 2020
    Wenn Krankenkassen die Abrechnung von Krankenhäusern prüfen und die Prüfung nicht zu einer Beanstandung führt, müssen die Krankenkassen den Krankenhäusern eine Aufwandspauschale zahlen. Erstmals mit Urteil vom 1. Juni 2014 (Aktenzeichen B 1 KR 29/13 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass das nicht für Prüfungen gilt, die lediglich die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung betreffen. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht beanstandet. Die Krankenhäuser haben diese Art von Aufwandspauschalen somit zu Unrecht erlangt und müssen diese den Krankenkassen grundsätzlich wieder erstatten. Hinsichtlich der vor dem 1. Januar 2015 gezahlten Aufwandspauschalen können sich Krankenhäuser jedoch auf Vertrauensschutz berufen. Dies hat der 1. Senat heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 15/19 R). 
    16. Jul. 2020
    Im Krankenhaus tätige Fachärztinnen und Fachärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bekommen neun Monate mehr Zeit zum Einreichen ihrer Fortbildungsnachweise. Mit einem entsprechenden Beschluss passte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soeben in Berlin seine Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus an. Mit der Fristverschiebung reagiert der G-BA darauf, dass durch die Kontaktbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine oder nur sehr wenige Fortbildungen stattfinden konnten.
    16. Jul. 2020
    Köln (mhe). In Kürze wird in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer gegründet werden. Sie wird mit letztlich geschätzten über 180.000 Mitgliedern bundesweit eine der größten Berufskammern darstellen. Am 13. Juli wurde im „Gesetz- und Verordnungsblatt für NRW“ das „Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer NRW“ vom 30. Juni veröffentlicht. Binnen 40 Tagen muss nunmehr die Pflegekammer NRW errichtet werden.
    16. Jul. 2020
    Mainz/Köln (mhe). Nachdem sich in Luxemburg innerhalb von sieben Tagen nachweislich mehr als 50 Bürger auf 100.000 Einwohner mit Corona-Viren infizierten, haben das Robert Koch Institut, das Auswärtige Amt und der Bundesgesundheitsministerium das gesamte Land am Dienstag (14. Juli) zum Risikogebiet erklärt. Damit gilt grundsätzlich für Rückkehrer aus Luxemburg eine 14-tägige Quarantänepflicht sowie eine Meldepflicht bei den örtlichen Gesundheitsämtern bei einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Zahlreiche Ausnahmen gelten jedoch bei dem so verfolgten Eindämmungsversuch des Corona-Virus - insbesondere für die Bürger aus dem benachbarten Rheinland-Pfalz. Betroffene Ärztinnen und Ärzten aus Rheinland-Pfalz sollten bei etwaig sich ergebenden arbeitsrechtlichen Fragen die Rechtsabteilung des Marburger Bundes NRW/RLP kontaktieren (0221/7200372).
    15. Jul. 2020
    Köln. Die Corona-Pandemie beschränkt nach wie vor unsere Möglichkeiten, Präsenzveranstaltungen auch zu aktuellen Tarifthemen durchzuführen. Deshalb beginnen wir eine Reihe von Webinaren zu aktuellen Tariffragen. Die erste findet am morgigen Donnerstag statt. Es wird um die Übertragung der bisher im ersten Halbjahr nicht gewährten freien Wochenenden gehen. Seit Jahresbeginn besteht an kommunalen Kliniken der Anspruch auf zwei freie Wochenenden im Monat. Die im ersten Halbjahr nicht gewährten freien Wochenenden können auf das 2. Kalenderhalbjahr übertragen werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Am Monatsende läuft erstmalig die Frist für den entsprechenden Antrag ab. Im Rahmen eines Webinars geben wir Hinweise zur Berechnung und zur Stellung dieses Antrags. Das Webinar findet am Donnerstag, den 16. Juli 2020 um 19:00 Uhr statt. Sichern Sie sich Ihre kostenfreie Teilnahme uns beantragen Sie den Zugangscode unter info@marburger-bund.net.