mhe. Anstatt zu helfen, behindern immer häufiger sogenannte „Gaffer“ den Einsatz von Notärzten, Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei. Vielfach widersetzen sich auch uneinsichtige Beteiligte den Anordnungen von Rettungs- und Feuerwehrkräften. In den schlimmsten Fällen führt dies zu massiven Einsatzbehinderungen. Die Folge kann eine akute Gefährdung von Leib und Leben der Einsatzkräfte oder Betroffener sein. In Rheinland-Pfalz müssen nunmehr diejenigen, die Notärzte oder Rettungskräfte behindern, mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Der rheinland-pfälzische Landtag hat eine Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beschlossen, damit können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden, 5000 Euro mehr als bisher.