Köln. Der Marburger Bund NRW/RLP verweist erneut darauf, dass das geänderte Krankenhausfinanzierungsgesetz allen anspruchsberechtigten Kliniken sehr wohl erlaubt, sämtlichen Mitarbeitern eine Corona-Prämie auszuzahlen. „Der Text des Gesetzes ist in dieser Frage völlig eindeutig“, betont Dr. med. Hans-Albert Gehle, Vorsitzender der über 30.000 Mitglieder zählenden Ärztegewerkschaft in NRW/RLP. Wörtlich: „Das Gesetz erlaubt den Krankenhausträgern im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung, die Auswahl der Prämienempfänger und die Höhe der Prämie entsprechend der Belastung durch die Versorgung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten selber vorzunehmen. Zudem sollen neben den Pflegekräften auch andere Beschäftigte für die Zahlung einer Prämie ausgewählt werden dürfen, die aufgrund der Versorgung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patienten besonders belastet waren. Also dürfen sehr wohl Corona-Prämien an Ärztinnen und Ärzte gezahlt werden“, erklärt Gehle. Alles andere wäre gegenüber der Ärzteschaft respektlos. Die Versorgung von Patienten ist in Krankenhäusern jederzeit eine Teamarbeit, nicht nur in der Corona-Pandemie“, mahnt Dr. Hans-Albert Gehle.