Düsseldorf. Die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, die Krankenhausfinanzierungsreform des Bundes nicht mehr als zustimmungspflichtiges Gesetz auszugestalten, kritisiert der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit deutlichen Worten: „Ich erwarte vom Bundesgesundheitsminister, auf den gemeinsamen Weg mit den Ländern zurückzukehren und die bisherige Zusammenarbeit wiederaufzunehmen. Das Gesetz streift landesrechtliche Regelungsbereiche und ist zustimmungspflichtig. Die Wahrheit ist: Eine Krankenhausreform, die für die Patientinnen und Patienten eine flächendeckend qualitativ gute Versorgung sicherstellt, muss von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet werden. Denn Bund und Länder müssen ihre jeweiligen Expertisen in Finanzierungs- und Planungsfragen auf Augenhöhe in den Prozess einbringen können. Das geht nur gemeinsam“, unterstreicht Minister Laumann.